Start der Soforthilfe X 2.0 für gemeinnützige Vereine und Organisationen

Ab 23. August können Vereine und Organisationen, die durch die Corona-Pandemie in eine existenzbedrohende Notlage geraten sind, die Soforthilfe X 2.0 (Ehrenamts- und Vereinshilfen) beantragen. Die Höhe des Zuschusses, der nicht zurückgezahlt werden muss, kann bis zu 20.000 EUR betragen. Je nach errechnetem Finanzierungsbedarf und Verfügbarkeit von Fördermitteln sind im Einzelfall auch höhere Fördersummen möglich, wenn eine Tiefenprüfung zu diesem Ergebnis kommt und die Antragsbedingungen erfüllt sind.

Weitere Information finden Sie hier.

https://www.berlin.de/buergeraktiv/informieren/corona-hilfe/hilfsprogramme/artikel.993053.php

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